CO2KostAufG: Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz einfach erklärt
Die steigenden Heizkosten machen derzeit vielen Menschen zu schaffen. Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen oder Studierende leiden stark unter den gestiegenen Kosten. Eine neue Umfrage zeigt: 5,5 Millionen Menschen konnten ihr Zuhause im Jahr 2022 aus Geldmangel nicht genug heizen1. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Bundesregierung dazu entschieden hat, den anfallenden CO2-Preis beim Heizen mit fossilen Brennstoffen (z.B. Erdgas oder Öl) auf Mieter:in und Vermieter:in gerecht aufzuteilen. Dies alles regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (kurz: CO2KostAufG).
Sie wissen schon Bescheid über das CO2KostAufG? Dann nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Online-Rechner zur Berechnung Ihrer persönlichen CO2-Kostenaufteilung.
Was genau klärt das Gesetz ab?
Seit Januar 2023 wird über das CO2KostAufG geregelt, dass sich Vermieter:innen finanziell an der CO2-Abgabe zu beteiligen. Da einige Gebäude schlecht gedämmt und in veraltetem Zustand sind, müssen Mieter:innen oft mehr heizen und somit tiefer in die Tasche greifen. Um die Kosten der CO2-Abgabe aufzuteilen, wurde ein Stufenmodell des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingeführt. Je nachdem, wie emissionsarm oder –reich das entsprechende Gebäude ist, fällt die Beteiligung unterschiedlich hoch aus. Bei schlecht gedämmten Häusern mit hohem CO2-Ausstoß müssen Vermieter:innen bis zu 95 % der anfallenden Kosten übernehmen. Ausnahmen sind dabei z.B. Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen oder zum Bezug von Fernwärme verpflichtet sind.
Für wen gilt das CO2KostAufG?
Das Gesetz gilt für Mieter:innen und Vermieter:innen gleichermaßen.
Wenn jemand zur Warmmiete wohnt, d.h. jährlich eine Heizkostenabrechnung vom / von der Vermieter:in erhält, dann wird der anfallende CO2-Preis auf dieser Heizkostenabrechnung aufgeführt. In diesem Fall sollten der / die Vermieter:in am Ende des Jahres aufzeigen, wie viel zur CO2-Abgabe bezuschusst wurde.
Mieter:innen, die sich eigenständig um ihre Energieversorgung kümmern, d.h. zur Kaltmiete wohnen, sind selbst für die Berechnung der Beteiligung verantwortlich. Für die Berechnung der anteiligen CO2-Kosten, haben wir einen kostenlosen Online-Rechner entwickelt. Berechnet wird der Anteil nach Emissionsintensität des Gebäudes, angefallenem CO2-Preis und Wohnungsgröße. Hat das Gebäude einen hohen Energieeffizienzstandards, dann ist die Mietpartei für den Großteil der CO2-Kosten verantwortlich. Besitzt das Gebäude jedoch einen niedrigen Energieeffizienzstandards, dann sind die Vermieter:innen in der Pflicht und müssen bis zu 95 % der angefallenen CO2-Kosten übernehmen. Die Berechnung lohnt sich also in jedem Falle – gerade auch bei steigenden Mietpreisen.
Falls Ihre CO2-Kosten bisher noch nicht anteilig aufgeteilt werden, dann wird es höchste Zeit, Ihre:n Vermieter:in zu kontaktieren. Ein Anspruch Ihrerseits besteht nach § 6 Absatz 2 des CO2KostAufG. Das gilt im Übrigen nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Hier sollen die Kosten aktuell halbiert verteilt werden, im Jahr 2025 kommt aber auch hier ein Stufenmodell zum Einsatz.
Wer stellt die CO2-Kosten in Rechnung?
Gaszentralheizung
In einem Mehrfamilienhaus, in dem z. B. mit einer Gaszentralheizung geheizt wird, stellt i.d.R. die vermietende Partei, also Ihr:e Vermieter:in eine jährliche Heizkostenabrechnung aus. In dieser Abrechnung muss nach dem neuen Gesetz der CO2-Preis anteilig berücksichtig sein. Der Anteil, den Mieter:innen bisher komplett übernommen haben wird nun anteilig von den Vermieter:innen übernommen. Die Heizkosten reduzieren sich also automatisch, ohne das Mieter:innen hier aktiv werden müssen. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob Ihr:e Vermieter:in den CO2-Preis in der aktuellen Heizkostenabrechnung berücksichtig hat, dann können Sie ganz einfach nachfragen.
Gasetagenheizung
Wenn Sie als Mieter:in einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben und z. B. über eine Gasetagenheizung ihre Wärme beziehen, dann müssen Sie selbst aktiv werden und Ihre CO2-Kosten berechnen. Um Ihren Anteil korrekt und einfach zu ermitteln, nutzen Sie gerne unseren eigens dafür entwickelten kostenlosen Online-Rechner.
co2-steuer.org: Ihr kostenloser Online-Rechner
Wir haben keine Mühen gescheut und ein Rechentool entwickelt, dass Ihnen dabei hilft Ihre CO2-Kosten anteilig zu berechnen. Denn wir finden: Gesetze sollten angewendet werden.
Zur Berechnung Ihrer anteiligen Kosten benötigen Sie:
- Ihren Erdgasverbrauch (kWh) (beginnt mit der Heizkostenabrechnung 2024 für das Verbrauchsjahr 2023)
- Ihre Wohnfläche laut Mietvertrag (m²)
- [Optional: CO2-Preis laut Rechnung (€/t)]
- [Optional: CO2-Emissionsfaktor laut Rechnung (kg/kWh)]
Die optionalen Punkte haben wir bereits für Sie vorkonfiguriert. Sollten Sie diese also nicht auf Ihrer Heizkostenabrechnung finden, können Sie dennoch unseren Rechner verwenden. Übrigens: Unser Tool rechnet Ihnen nicht nur Ihre anteiligen CO2-Kosten aus, sondern erstellt Ihnen automatisch eine vollständige Rechnung, die Sie im Anschluss nur noch (per E-Mail) an Ihre:n Vermieter:in übermitteln müssen.
Warum uns das Thema wichtig ist?
Das CO2KostAufG soll Anreize auf dem Wohnungsmarkt schaffen, etwas zum Klimaschutz beizutragen. Auf der einen Seite sollen Vermieter:innen mehr energetische Sanierungen vornehmen und z. B. Gebäude in ihrem Besitz neu dämmen. Gleichzeitig soll durch eine Kostenbeteiligung der Mieter:innen weiterhin ein sparsames Heizen gefördert werden.
Das finden wir grundsätzlich gut (auch, wenn wir über einige Punkte in der Ausgestaltung des Gesetzes eine kritische Meinung haben)! Was wir nicht so gut finden, ist die Tatsache, dass kaum jemand von dem neuen Gesetz weiß und wir finden, dass sollte sich ändern. Denn nur, wenn möglich viele Menschen ihre CO2-Kosten zurückfordern, kann auch das entsprechende Signal bei Vermieter:innen und Immobiliengesellschaften ankommen: Wohneigentum verpflichtet.
Warum werden Öl und Gas durch den CO2-Preis teurer?
Der CO2-Preis entsteht aus der CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe. Seit dem Jahr 2021 gibt es einen nationalen
Emissionshandel für Brennstoffemissionen. Dort werden Zertifikate gehandelt, die den Ausstoß von 1 Tonne Kohlendioxid (CO2) erlauben. Diese Zertifikate werden vom Staat gestellt und an die Unternehmen weitergegeben. Ein Unterschied zum Europäischen Emissionshandelssystem ist dabei der Festpreis für Zertifikate bis zum Jahr 2026. Dadurch, dass Menge und Preis festgelegt sind, sind die Kosten abschätzbar. Im Jahr 2023 lagen die Kosten pro Tonne CO2 bei 30 €, im Jahr 2024 liegen die Kosten dann schon bei 45 € pro Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 soll in ein Auktionssystem gewechselt werden, wobei die Menge weiterhin festgelegt wird und sich der Preis aus Angebot und Nachfrage bildet. Dabei gibt es jedoch für 2026 einen Mindestpreis von 55 € pro Tonne CO2 und einen Höchstpreis von 65 € pro Tonne CO2. Die Kosten für fossile Brennstoffe werden also in den kommenden Jahren noch deutlich ansteigen2.
Sie möchten sich über Energieberatung informieren?
Ein wichtiger Faktor, der die Höhe der CO2-Kosten bestimmt, ist der energetische Zustand eines Gebäudes. Dazu gehören z. B. die Fassadendämmung, Fenster oder auch die Heizungsanlage. Je besser der energetische Zustand, desto geringer die CO2-Kosten. Sollten Sie also vor dem Hintergrund des CO2KostAufG mit ihrem:r Vermieter:in ins Gespräch kommen, dann zögern Sie nicht eine Energieberatung vorzuschlagen. Diese hilft dabei, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu ermitteln und unterstützt bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
Die Kosten einer Energieberatung werden mit bis zu 80 % vom Bund gefördert und mit der Beratung erhält Ihr:e Vermieter:in nicht nur einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes, sondern ebenfalls die Möglichkeit sich energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude fördern zu lassen. Dies ist eine Win-Win Situation für Sie beide.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, dann hilft Ihnen unser Energie-Effizenz-Experte Nikolas Knetsch gerne weiter.
Quellen:
1 Tagesschau: Viele Haushalte sparen - und frieren, unter: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/heizen-sparen-geldnot-100.html [Stand: 04.12.2023]
2 Bundesministerium der Justiz: Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG), unter: https://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html [Stand: 04.12.2023]
3 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten, unter: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1 [Stand: 04.12.2023]